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1

Dienstag, 3. Oktober 2006, 21:22

Auslandsanerkennung für AT aus Deutschland???

Ihr Lieben,

durch Zufall hab' ich heute erfahren, dass ich meinen - in Deutschland gezüchteten - Hund in Österreich NICHT ausstellen darf, bevor ich nicht eine ÖSTERREICHISCHE Zuchtbuchnummer beantragt habe!! Eine - sehr nette! - Dame beim ÖKV hat mich darüber informiert, dass mein Hund den Hauptwohnsitz jetzt in Österreich hat und er deshalb nur mit einer österr. Zuchtbuchnummer ausgestellt werden UND Prüfungen ablegen darf!!
Nun hat aber Karin, die Züchterin meines Hundes, bereits in Deutschalnd eine Auslandsanerkennung für die AT beantragt, hat 50 Euro dafür bezahlt und wofür das?? Ich versteh das nicht, wieso muß ich jetzt noch mal was beantragen und Gebühren bezahlen? Wozu hat Karin dann Gebühren bezahlt?? Die Dame beim ÖKV hat gemeint, ich muß mich jetzt mit dem ÖSPK in Verbindung setzen, eventuell dort auch Mitglied werden....auch das versteh ich nicht: hier gibts ja auch viele die NICHT im PSK Mitglied sind und die dürfen trotzdem ausstellen....

Weiß hier jemand von den PSK Leuten Bescheid?? Vielleicht gibts hier auch Österreicher, die einen deutschen Hund haben, wäre super, wenn ihr mir erklären könntet, WARUM das so kompliziert ist und WAS genau ich jetzt tun muß um meinen Hund ausstellen und zu Prüfungen führen darf!!

Ich sag schon mal: DANKE!! :D

2

Dienstag, 3. Oktober 2006, 21:43

Hallo Verena,

ohne diese Auslandsanerkennung aus Deutschland (VDH) würde der österreichische Verband die Ahnentafel gar nicht anerkennen. Umgekehrt ist es genauso. Wer einen Hund im Ausland holt und eine deutsche (PSK) Zuchtbuchnummer haben möchte, dann muss diese Ahnentafeln den Vermerk "Export-Pedigree" tragen. Das wird in den verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt. Bei dem einem Land ist nur ein Stempel drauf, bei dem anderen Land sieht es so ähnlich aus wie unsere Auslandsanerkennugen vom VDH, also mit extra Anhang zu der eigentlichen Ahnentafel.

Allderding ist es beim PSK so, dass nur Hunde umgeschrieben werden müssen, welche auch in die Zucht gehen. Für die Ausstellung und für den Sport reicht die ausländische Ahnentafel mit der Zuchtbuchnummer des Landes völlig aus. Aber das ist auch von Land zu Land verschieden.

Gruß Manu

swisslady

unregistriert

3

Dienstag, 3. Oktober 2006, 21:51

Hallo Verena

hier in der Schweiz ist es genau gleich wie bei Euch.

Ich muss die PSK-AT mit Auslandanerkennung an die SKG schicken. Die tragen den den Hund ins Schweizerische Hundestammbuch ein und er bekommt eine neue ZB-Nummer. Das machen die nicht gratis :D

Bei uns lautet die Vorschrift für Ausstellungen das ein in der Schweiz wohnhafter Besitzer des Hundes diesen auch im SHSB eintragen lassen muss und das er auf der AT als Besitzer eingetragen ist.
Ist leider so, musst halt diesen Weg gehen. Andere Länder- andere Sitten.

Wenn ich nie an Ausstellungen gehen will mit meinem Hund aus dem Ausland und auch sicher nicht Züchten will muss ich den Hund nicht eintragen lassen.

swisslady

4

Dienstag, 3. Oktober 2006, 22:18

Huhu Christine und Manu,

danke euch für eure Erklärungen - jetzt kapier ich's schon besser :D :D

Also dieses graue DIN A4 Blatt, vorne d'ran an der AT bedeutet nur, dass ich in Österreich überhaupt einen Rassehund und keinen Mischling habe :-) :D (kleiner Scherz am Rande) und um Ausstellungen besuchen zu können oder Prüfungen abzulegen brauch ich eine österreichische Zuchtbuchnummer! Von wem bekomme ich die?? Macht das der ÖKV?? Oder macht das der ÖSPK??? Ich weiß, ich nerve hier voll 'rum, werde auch sicher morgen noch mal beim ÖKV anrufen und dort auch nerven :D aber so recht weiß ich nicht, was ich wo beantragen muß, irgendwie hat mir die Dame beim ÖKV so viel erzählt, ich hab die Hälfte gleich nacher und den Rest im Laufe des Nachmittags vergessen.... :p

Danke für eure Geduld -:-

swisslady

unregistriert

5

Dienstag, 3. Oktober 2006, 22:26

Verena

wenn ich richtig informiert bin der ÖKV :D
Aber ruf doch dort morgen mal an und nerve die ein bisschen :-)
Damit Du nicht vergisst was Du fragen willst schreib's vorher doch auf.

swisslady ;)

6

Mittwoch, 4. Oktober 2006, 00:11

In Finnland dürfen wir mit FCI (und FCI annerkannten) AT's aus dem Ausland die Hunde ausstellen, zu Prüfungen führen usw. Nur die Hunde, die dann in die Zucht kommen, die müssen in Finnland eingetragen sein. Zur Zeit dauert Eintragung 3-4 Monate, kostet 60 EUR. Dann schaffen die es schneller, wenn ein Wurf für den Hund eingetragen werden muss, also darum sende ich die AT's von meine ausländischen Hunden erst dann zum Kennelklub, wenn auch ein Wurf eingetragen werden muss, dann bekomme ich die Papiere für die Welpen sowie auch Fin-Nummer für Vater/Mutter gleichzeitig, und meistens in 3-4 Wochen.

Zur Zeit läuft meine Dt Rüde mit PSK-Nummer an Ausstellungen, meine Lettische Hündin darf hier nicht ausgetellt werden (vollkupiert und nach unseren Bestimmugen zu jung), also lass ich sie erst dann hier eintragen, wenn sie einen Wurf hat. Mein estischer Rüde hat bis jetzt alle seine Ausstellugen mit seinen EST-Nummer gemach, letzte Woche habe ich für den Fin-Nummer beantragt, da er jetzt 4 Wochen alten Welpen hat. Einziger Nachteil mit einem ausländischen Zuchtbuchnummer ist, dass ich immer Kopien von AT mit Meldeform schicken muss...

Ach ja, die Hunde, die aus den anderen Skandinavischen Länder eingefürt sind, die bekommen ihre Fin-Nummer kostenlos!


Ronja-Baby

unregistriert

7

Mittwoch, 4. Oktober 2006, 06:49

Auslandsanerkennung

Hallo Ihr Lieben,

schön dass ihr uns helfen konntet. -:- -:- Ich hab da auch nicht durchgeblickt, als mich
Verena gefragt hat, ich dachte die Auslandsanerkennung ist dafür bereits da.
Mit diesen ganzen Bestimmungen und in jedem Land ist es ja anders, ist es nicht einfach da
durchzublicken.
Wäre schön, wenn es EU-weit eine einheitliche Regelung geben könnte und FCI sind wir doch
eigentlich alle. :)




swisslady

unregistriert

8

Mittwoch, 4. Oktober 2006, 07:28

Hallo Karin

die Auslananerkennung ist einzig dafür da um zu "Beweisen" das der Hund und seine AT
im Herkunftsland nach den dortigen Bestimmungen (FCI) gezüchtet und eingetragen wurde.

swisslady

MausiMaus65

unregistriert

9

Donnerstag, 5. Oktober 2006, 03:58

Hallo Verena,

das muss ich hier auch machen und auch noch mal kraeftig Gebuehren zahlen. :D

Ist halt nicht so einfach fuer unsere Hunde, bis sie dann mal Staatsbuerger sind. :exla: :exla:

bussi
Britta

10

Donnerstag, 5. Oktober 2006, 11:00

Dieselben Regeln sind in Deutschland. Ich muss Export Stammbaum aus dem Land wo Hund geboren war nehmen. Später zahle ich Deutschland darin zum PSK Gestütbuch sein.

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