Hallo manu,
ich hatte geschrieben:
Wenn beide Hundehalter Aufsichtspflichten verletzt haben, ist das Maß des anzurechnenden Verschuldens herauszufinden.
Bekommt man einen Vorfall geschildert, werden oftmals wichtige Hinweise ungewollt verschwiegen, die den Fall dann plötzlich in einem anderen Licht darstehen lassen. Der Halter des Schäferhundes muß ja in seiner Sachverhaltsdarstellung etwas geschrieben haben, was die Versicherung dazu veranlaßt hat, diese Kürzung vorzunehmen.
Eine Kürzung nur wegen des Unangeleintseins würde ich auch nicht akzeptieren und einen Anwalt aufsuchen. Vorausgesetzt der Fall wird von diesem übernommen. Mir hat einmal ein Anwalt, den ich wegen einer Straßenverkehrssache in Anspruch genommen habe gesagt, daß ofmals die Leute anstatt gleich zu ihm zu kommen, ihn erst dann konsultieren, wenn die Versicherungen Kürzungen vorgenommen haben. Wegen ein paar Hundert Euro würde er aber nicht tätig werden.
Walther