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Tati

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Hunde: 1 ZSss Nicki vom Elfenpütz 8.3.2006 - 26.06.2018 Marie Luise von lutzifers castle geboren 25 5 2018

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1

Samstag, 23. Juni 2007, 17:14

Hund in Pension nehmen - worauf muss ich achten?

hallo

ich möchte zeitweise zb. wenn Herrchen und Frauchchen in Urlaub gehen Hunde ( aber immer nur1) in Pension nehmen. Ich habe einen großen Garten und der Hund darf natürlich wie Nicki auch mit ins Haus.
Im Anzeignemarkt hab ich schonmal eien Anzeige geschaltet - mal sehen ob da was kommt :-)

Aber nun hab ich noch Fragen die mir erst jetzt gekommen sind :?: :
Auf was muss ich da achten?
Wie ist das wenn der andere Hund was anstellt. Muss das dann meine oder die Haftpflichtversicherung des anderen Hundes das zahlen? und auf was muss ich sonst noch achten?

Freue mich auf Eure Antworten

Tati


Edit wegen Schreibfehler ::
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Ein Leben ohne hund wäre langweilig

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2

Samstag, 23. Juni 2007, 17:24

sehr blauäugig...nicht böse gemeint :)

du brauchst nen vertrag, den du und hundebesitzer unterzeichnen, in dem exakt geregelt ist, wer für welche fälle haftet, ansonsten findest du dich schneller vor gericht als dir lieb ist...

geregelt sein muss:

- schäden die gasthund in deinem haushalt anrichtet
- schäden die gasthund unter deiner aufsicht an fremdem eigentum anrichtet
- schäden die entstehn, weil du deiner sorgfaltspflicht nicht nachkommst wenn dir der hund abhaut
- schäden die hundebesitzer entsehen weil hund endgültig abhaut ( verlust des tieres)
- tod des tieres
- konsultation tierarzt und entstehende kosten
- was passiert wenn gasthund und der eigene hund sich absolut verbeissen


des weiteren. verlangst du dafür geld oder solls gegenseitiger freundschaftsdienst sein?

- kleingewerbeanmeldung
- kleingewerbe bzw dienstleistungsversicherung

etcpp, die liste liese sich beliebig fortführen...

dass du weist was ein hund braucht und wie man damit umgeht setze ich jetzt mal als gegeben, aber über obige punkte macht man sich eigentlich gedanken, bevor ! man eine anzeige schaltet !
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3

Samstag, 23. Juni 2007, 17:25

versicherung

liebe tati,

ich wuerde an deiner stelle mal ein gespraech mit meinem versicherungsagenten fuehren.
das scheint mir vordringlich.

ansonsten empfehle ich dir, alles mit dem jeweiligen hundebesitzer schriftlich abzumachen: da empfiehlt sich eine art checkliste bezueglich futter + -zeiten, vorerkrankungen, kontaktadresse des staendigen TAs fuer den fall des falles, impfpass auf aktualitaet pruefen -es geht ja auch um deine nicky, besonderheiten des pensionshundes im umgang mit anderen hunden / haustieren und auch - schliesslich bist du ja nicht die heilsarmee - das entgelt.
klare vereinbarungen verhindern am besten spaetere streitigkeiten.

liebe gruesse aus wien :wi:

Tati

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Sonntag, 24. Juni 2007, 09:36

Danke für Eure Antworten

ich werde das Angebot dann erst nochmal rausnehmen und das ganze noch klären

Lg
Tati
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Janne

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5

Sonntag, 24. Juni 2007, 15:42

Privathaftpflichtversicherung

Hallo Tati,

ein kleiner Hinweis:
In meiner Privathaftpflichtversicherung mit Hundehalterhaftpflicht ist das gelegentliche Hüten von Fremdhunden (und Pferden) abgedeckt.

LG,
Janne
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Philiandela

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6

Sonntag, 24. Juni 2007, 22:24

Hi Tati, ich würde schlichtweg darauf achten, daß die fremden Hunde eine Haftpflichtversicherung haben - damit sind nämlich jegliche Schäden an einem Dritten abgesichert und zwar auch, wenn sie sich bei dir aufhalten (das nämlich ist mit dem Tierhüter in der Haftpflichtvers. gemeint, sie gilt auch dann, wenn Hund gerade nicht beim Halter weilt). Vereinbaren solltest du noch, was im Falle eines Schadens AM Hund passiert.
Grüße Ela

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7

Sonntag, 24. Juni 2007, 22:38

@ phila

das trifft nur zu, wenn das ganze nicht gewerblich betrieben wird, sprich in fällen, wo du person xyz mal den hund zum spazieren mitgibst, oder mal für paar stunden, während du bei nem arzt im wartezimmer schmorst etcpp.
zudem ists von versicherung zu versicherung unterschiedlich, ob gehaftet wird, wenn hund sich in anderer (gewerblicher) hand befindet.
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Franken

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8

Montag, 25. Juni 2007, 09:58

RE:

Zitat

Original geschrieben von Stefanie

sehr blauäugig...nicht böse gemeint :)

du brauchst nen vertrag, den du und hundebesitzer unterzeichnen, in dem exakt geregelt ist, wer für welche fälle haftet, ansonsten findest du dich schneller vor gericht als dir lieb ist...

geregelt sein muss:

- schäden die gasthund in deinem haushalt anrichtet
- schäden die gasthund unter deiner aufsicht an fremdem eigentum anrichtet
- schäden die entstehn, weil du deiner sorgfaltspflicht nicht nachkommst wenn dir der hund abhaut
- schäden die hundebesitzer entsehen weil hund endgültig abhaut ( verlust des tieres)
- tod des tieres
- konsultation tierarzt und entstehende kosten
- was passiert wenn gasthund und der eigene hund sich absolut verbeissen


des weiteren. verlangst du dafür geld oder solls gegenseitiger freundschaftsdienst sein?

- kleingewerbeanmeldung
- kleingewerbe bzw dienstleistungsversicherung

etcpp, die liste liese sich beliebig fortführen...

dass du weist was ein hund braucht und wie man damit umgeht setze ich jetzt mal als gegeben, aber über obige punkte macht man sich eigentlich gedanken, bevor ! man eine anzeige schaltet !


:a: :a: :a: Außerdem kann ich noch hinzufügen:

Ohne Anmeldung eines Kleingewerbes als Hundepension o.ä. hast Du die Steuerfahndung schneller an den Socken als Dir lieb ist :D , die lesen nämlich solche "Kleinanzeigen" und nehmen gezielt Kontakt auf, dann wird "hochgerechnet" und "abkassiert" ;)

Außerdem solltest Du Dir die Impfpapiere des "Gasthundes", nämlich seinen Impfpass, für die Gastzeit aushändigen lassen und es sollte auch vertraglich festgelegt sein, ob der Hund z.B. tgl. Medikamente braucht da er erkrankt ist usw..

Auch solltest Du Dir bei Vertragsunterzeichnung den Ausweis des Besitzers zeigen lassen und vertraglich festlegen, was passiert, wenn der besitzer seinen Hund nicht wie vereinbart wieder abholt (z.B. jeder weitere Tag kostet x-€, ab 1. überzogener Woche schriftliche Anmahnung der Abholung, danach geht Hund in Deinen Besitz über oder ins Tierheim usw.). So traurig das ist, es gibt nämlich auch leider Besitzer, die auf diese Weise (Hund in Pension geben) ihren Hund kostengünstig "entsorgen" wollen, da sie z.B. genau wissen, dass der Hund z.B. wegen schwerer Erkrankung eingeschläfert werden müsste und sie nur die Kosten sparen wollen usw. :nuho: :nuho:

Deshalb kann ich mich nur anschließen und sagen: Ziehe Deine Anzeige zurück, bis Du wirklich genügend Infos hast, um Dich dieser Sache zu stellen. Es hört sich leider immer alles einfacher an, als es ist. Gebe aber deshalb nicht auf, sondern fange einfach bei Schritt 1 an (Erkundigungen einholen) und höre step by step mit einer erneuten Anzeige in der Zeitung auf, nachdem Gewerbeanmeldung, anwaltlich geprüfter Vordruck für "Hundehütervertrag" , Versicherung etc. geklärt sind. Nur so kannst Du verhindern, dass Du gewaltig auf die Nase fällst, weil Du zu "blauäugig" an die Sache herangegangen bist.

LG Michaela

Philiandela

unregistriert

9

Dienstag, 26. Juni 2007, 01:21

Soweit ich weiß, muß mit einer Selbständigkeit nicht zwingend ein Gewerbe angemeldet werden - was selbstverständlich nicht von der Steuerzahlung entbindet. Was die Versicherung betrifft, frag am besten mal direkt nach, das scheint sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden...
LG Ela - auch mit Pensionshund

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