Vielleicht können wir hier in Zeitungen gefundene Gerichtsurteile sammeln. So helfen sie vielleicht dem Einen oder Anderen mal?
Es gibt sie noch, die Hundefreundlichen Richter
(Quelle: WUFF 11/2014)
Arbeitsunfall durch eigenen Hund
Eine schon etwas ältere, aber bislang wenig beachtete Entscheidung hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 16.05.2013 (L6U12/12) getroffen. Im zu entscheidenden Fall hatte ein Versicherungsvertreter morgens sein Haus verlassen, um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Er pfiff nach seinem Hund, der angelaufen kam und den Mann umrannte und dadurch erheblich am Knie verletzte. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, weil das Verabschieden vom Hund nicht zum versicherten Arbeitsweg gehöre. Das Sozialgericht sah dies im Verfahren erster Instanz genauso. Diese Auffassung teilte das Landessozialgericht allerdings nicht. Nach Ansicht der Richter zweiter Instanz hat sich der Unfall vielmehr sehr wohl auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit ereignet. Die Verabschiedung vom Hund sei nur eine unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitsweges gewesen.
Dies lässt sich sicherlich hören, ist lebensnah und trägt dem Umstand Rechnung, dass Hunde heutzutage zur Familie gehören.