Hallo Gabi,
für Menschen gibt es das Recht am eigenen Bild (das nicht mehr greift, wenn der Mensch nicht eindeutig erkennbar ist).
Für Kunstwerke gibt es die Klauseln bezüglich Reproduktion und Urheberrecht, wobei Kunstwerke, die dauerhaft öffentlich wahrnehmbar sind (z. B. ein Brunnen an einem öffentlichen Platz) nicht geschützt sind.
Für Bauwerke gilt, daß ich sie aufnehmen kann, solange ich mich bei der Aufnahme auf öffentlichem Land befindet. (Und ich darf dann mit der Aufnahme auch Geld verdienen ...)
Das Urheberrecht schützt den, der die Aufnahme erstellt hat - nicht denjenigen, der abgebildet wurde.
Ich denke bei einem Bild von einem Hund in der Öffentlichkeit täte man sich schwer, seine Ansprüche gelten zu machen.
Grüsse,
Claudia