Hallo
ich glaube daran:
1) kommt auf den Hund und die Situation drauf an. Wenn vorher sich 2 Personen um den Hund gekümmert haben. Davon 1 Person die Hauptperson ist, aber diese Person auszog, kann der Hund sehr wohl unter der Situation leiden und möchte weiterhin auch Kontakt zu seinem Frauchen..auch wenn es nur mal Gassigehen ist..oder eine runde knuddeln.
2) Wenn aber ein Besuchsrecht vereinbart wird und der Hund die Spannung mitbekommt( Herrchen wo der Hund jetzt lebt), stellt sich die Frage

ob es so gut ist, oder man einfach auf das Besuchrecht verzichtet?
3) Anscheinend ist es vom Herrchen nicht gewollt, dass das Frauchen zu dem Hund Kontakt hat. Vielleicht steckt ja beim ,,Exmann" auch Trennungschmerz von der ehemaligen Partnerin.

Was der Hund möchte steht bei ihm, nicht zur Debatte.
4) Ich persönlich finde es toll, das sie den Hund nicht aus der gewohnten Umgebung herausgenommen hat. Aber muss es dann auch heißen, dass sie keinen Kontakt mehr zu dem Hund haben darf???
Was ist daran so schlimm, wenn der Hund für ein paar Minuten Spaß, Entspannung und Gassi geführt wird?
Es ist nie einfach eine Entscheidung zu treffen. Man sollte auf sein Herz und Verstand hören und für sich den richtigen Weg einschlagen.
Püppi